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Stille Gesellschaften, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen
Abgrenzung und steuerliche Besonderheiten im Regime der Abgeltungsteuer
Die den Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG zuzuordnenden Einkunftsquellen aus typischen stillen Gesellschaften, typischen Unterbeteiligungen und partiarischen Darlehen weisen mehrere ertragsteuerliche Besonderheiten auf, die bei der steuerlichen Gestaltung genutzt werden können. Nachfolgend werden, nach einer Abgrenzung der Kapitalanlageformen, diese steuerlichen Besonderheiten aufgezeigt.
Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB NAAAB-13233 der infoCenter-Beitrag „Stille Gesellschaft” und unter der NWB DokID NWB SAAAD-27549 der infoCenter Beitrag „Unterbeteiligungen” aufrufbar.
Ergänzende Arbeitshilfe „Formulierungsvorschläge für den Schenkungsvertrag (Unterbeteiligung)” zum Thema Datei öffnen
Ergänzende Arbeitshilfe „Formulierungsvorschläge für den Unterbeteiligungsvertrag” zum Thema Datei öffnen
I. Abgrenzung der Einkunftsquellen
1. Typische und atypische stille Gesellschaft
Bei einer stillen Gesellschaft beteiligt sich ein Dritter an einem Handelsgewerbe eines Kaufmanns i. S. der §§ 1 ff. HGB mit einer in dessen Vermögen übergehenden Einlage gegen einen Anteil am Gewinn oder Verlust des Handelsgewerbes. Das Handelsgewerbe ...