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BBK Nr. 19 vom Seite 894

Restaurantschecks für Arbeitnehmer: Sachbezug oder Barlohn?

Seit [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 904vielen Jahren regeln die LStR, unter welchen Voraussetzungen Restaurantschecks und Essensmarken als Sachbezug behandelt werden können, auch wenn auf ihnen ein €-Betrag als Verrechnungswert abgedruckt ist. Im Urteil vom legt das Finanzgericht Düsseldorf diese Voraussetzungen sehr eng aus.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 19/2010 S. 904.

I. Lohnsteuerliche Einordnung von Restaurantschecks und Essensmarken

Leistet der [i]Bewertung zum SachbezugArbeitgeber Barzuschüsse in Form von Essensmarken oder Restaurantschecks, die vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter verteilt und von einer Gaststätte oder einem Supermarkt (Annahmestelle) bei Abgabe einer Mahlzeit in Zahlung genommen werden, kann die mit der Essensmarke erworbene Mahlzeit mit dem Sachbezugswert bewertet werden (2010: 2,80 € je Mittag-/Abendessen).

Die [i]Vereinfachung und KontrolleLStR sehen bestimmte Voraussetzungen vor um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter nur an solchen Arbeitstagen eine Essensmarke erhält, an denen er nicht krank, im Urlaub oder auf Dienstreise ist. Eine weitere Kontrolle, dass von einer Annahmestelle wie einem Supermarkt arbeitstäglich nur eine Essensmarke in Zahlung genommen wird, ist nach...

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