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Entstehung der oHG und fehlgeschlagene oHG
Dieses Dokument wird nicht mehr aktualisiert und entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Rechtsstand.
I. Definition der Entstehung der oHG
In der Beratungspraxis passiert es selten, dass Unternehmensgründer die Rechtsform einer oHG wählen. Als freiwillig gewählte Rechtsform spielt die oHG in der Praxis kaum noch eine Rolle. Der Berater sollte aber stets vor Augen haben, dass die oHG auch von Rechts wegen, nämlich bei objektivem Vorliegen ihrer Voraussetzungen, entstehen kann (siehe unter III.). Das Recht der oHG und damit das gesamte Recht der Kaufleute kann somit auch dann Anwendung finden, wenn sich die Gesellschafter gar nicht zu einer oHG zusammenschließen wollten. Umgekehrt kann auch die Situation auftreten, dass eine als oHG gegründete Gesellschaft zur GbR wird. In diesen Fällen spricht man von der sog. fehlgeschlagenen oHG (siehe unter IV.).
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der Entstehung einer oHG bzw. ihres Fehlschlagens.