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Handlungsbedarf wegen Änderung des § 6b EStG durch das JStG 2010?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-52264 Der Finanzausschuss des Bundesrats regt ihm Rahmen des JStG 2010 an, § 6b EStG zu modifizieren (BR-Drucks. 318/10 (Beschluss), S. 15 f.).
Ausführlicher Beitrag s. NWB 39/2010 S. 3100
Änderungen des § 6b EStG nach den Empfehlungen des Bundesrats
[i]BT-Drucks. 17/2249; Datei öffnenBR-Drucks. 318/10Datei öffnenDie Übertragung stiller Reserven gem. § 6b EStG soll nur dann zugelassen werden, wenn die angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter nicht zum Zweck der Vermietung oder Verpachtung genutzt werden (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 erster Halbsatz EStG-E). Dies soll nur dann nicht gelten, wenn auch die veräußerten Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Veräußerung ausschließlich für Vermietungs- oder Verpachtungszwecke genutzt wurden (§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 zweiter Halbsatz EStG-E).
Bisherige Nutzung des § 6b EStG
[i]Direktübertragung zwischen Schwester-PersonengesellschaftenErfolgsneutrale Übertragungen von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften sind nach § 6 Abs. 5 EStG nicht sicher möglich (s. hierzu auch die divergierenden Rechtsauffassungen des I. und IV. Senats des , BStBl 2010 II S. 471, sowie Beschluss v. - IV B 105/09 NWB AAAAD-43768; vgl. auch Siegmund/Ungemach, NWB 28/2010 S. 2206; Wacker, NWB 30/2010 S. 2382). Von S...