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Änderungen im Kündigungsrecht mit weitreichenden Auswirkungen
Der EuGH hat in einer Entscheidung v. - C 555/07 NWB VAAAD-36740 festgestellt, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen Europarecht verstößt und als verbotene Diskriminierung anzusehen ist.
Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte bedeutet das EuGH-Urteil, dass die Bestimmungen des BGB zur Berechnung von Kündigungsfristen von Arbeitsverhältnissen bei Arbeitnehmern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr angewendet werden dürfen. Bei einer ordentlichen Kündigung gelten uneingeschränkt die in § 622 BGB bestimmten Fristen, ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber vor Vollendung des 25. Lebensjahres beschäftigt war.
Nach Ansicht des EuGH hat der deutsche Gesetzgeber diese Differenzierung nicht mit geeigneten Mitteln verfolgt. Denn auch bei einem 40-jährigen Arbeitnehmer k...