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Zulässige Nebenleistungen im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung
Haftungsfalle „unerlaubte Rechtsberatung”
Rechtliche Aspekte spielen in vielen Bereichen des Geschäftslebens eine große Rolle. Neben dem Bereich der Verkehrsunfallschadenabwicklung, den die Anwaltschaft schon seit Langem zu Recht für sich beansprucht, formiert sich jüngst in einem weiteren Markt, den bislang traditionell die Versicherungsmakler und Unternehmensberater dominieren, ein Widerstand der rechtsberatenden Berufsgruppen. Es handelt sich um den Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV), der angesichts der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin stark boomt. Die aktuelle Diskussion, ob es sich bei den rechtlichen Hilfestellungen der Versicherungsmakler im Bereich der bAV um unerlaubte Rechtsdienstleistungen oder um erlaubnisfreie Nebenleistungen beim Vertrieb der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte handelt, hat für erhebliche Unruhe unter den Marktteilnehmern geführt. Mit dem vorliegenden Beitrag soll dem Leser ein Kurzüberblick über die rechtlichen Fragestellungen unerlaubter Rechtsdienstleistungen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung verschafft werden.
I. Rechtlicher Hintergrund
Im Geschäftsleben ergeben sich viele Gelegenheiten, bei denen d...