Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Entwicklungen im italienischen Unternehmensteuerrecht
Unternehmen und Steuern in Italien
Um den Unternehmen, die den Konzernabschluss nach IAS-/IFRS-Kriterien erstellen, die Möglichkeit zu gewähren, auch den Einzelabschluss der Konzerngesellschaften nach denselben Kriterien zu erstellen, wurde der IAS-/IFRS-Abschluss auch für steuerliche Zwecke anerkannt. Durch die im April 2009 ergangenen Durchführungsbestimmungen wurden die Regelungen, die durch das Haushaltsgesetz 2008 eingeführt und eine verstärkte Maßgeblichkeit des IFRS-Abschlusses auch für steuerliche Zwecke verfügten, vervollständigt. Die wichtigsten steuerlichen Aspekte werden im Folgenden erläutert. Als wichtige Entwicklung im Unternehmensteuerrecht können die Verwaltungsanweisungen gewertet werden, durch die die Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung des Kassationsgerichts reagiert hat. Darin erkennt sie den Steuererstattungsanspruch bei Steuerveranlagungen, bei denen der Abzug von Aufwendungen wegen Erfassung in der falschen Steuerperiode bisher verweigert wurde, an und erläutert die Erstattungsmodalitäten. Außerdem sind die Verwaltungsanweisungen in Bezug auf die erweiterte Anwendung der Ersatzbesteuerung bei Reorganisationsmaßnahmen relevant.