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Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern
Mit Urteil v. - VIII R 33/07 NWB TAAAD-51331 hat der BFH entschieden, dass gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) nicht der Einkommensteuer unterliegen und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert.
Im Streitfall hatte der Kläger für erwartete Einkommensteuernachzahlungen bei einem Kreditinstitut ein Termingeldkonto eingerichtet. Daraus erzielte er Kapitaleinkünfte. Im Juli 2000 leistete er von dem dort angelegten Geld eine Nachzahlung auf die Einkommensteuer für 1996. Vorangegangene, die Einkommensteuer 1996 betreffende Steuererstattungen hatte der Beklagte und Revisionsbeklagte, das Finanzamt nicht auf das Termingeldkonto geleistet. Wegen der Nachzahlung setzte das Finanzamt gegen den Kläger Zinsen zur Einkommensteuer 1996 fest. Im Streitjahr 2000 zahlte der Kläger deshalb 9.949 DM Zinsen an das Finanzamt. Im Streitjahr 2000 vereinnahmte der Kläger außerdem vom Finanzamt – einen anderen Veranlagungszeitraum betreffende – Erstattungszinsen von 3.460 DM. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger die Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei s...