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Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss – IDW ERS HFA 38
Am hat der Hauptfachausschuss (HFA) [i]Verbesserung der Vergleichbarkeit mit dem Vorjahresabschlussdes Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 38)” verabschiedet. Die neue Stellungnahme soll die bisherige IDW Stellungnahme des HFA 3/1997 „Zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (St/HFA 3/1997)” ersetzen. Ziel der Stellungnahme ist, die Vergleichbarkeit des Jahresabschlusses mit dem jeweils vorhergehenden Abschluss zu verbessern (Grundsatz der zeitlichen Stetigkeit). Die wichtigsten Punkte sind:
Gegenstand und Grundsätze: Gegenstand der Stellungnahme sind der in § 246 Abs. 3 HGB verankerte Grundsatz der Ansatzstetigkeit in der Fassung des BilMoG sowie der in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB geregelte Grundsa...