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Kein Erlass von Nachzahlungszinsen wegen Berichtigung der Umsatzsteuer
Der BFH lehnt einen Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer ab, wenn die Nachzahlungszinsen durch eine fehlerhafte umsatzsteuerliche Beurteilung des Unternehmers entstanden sind. Dies entspricht der bisherigen BFH-Rechtsprechung .
Eine fehlerhafte [i]Definition eines FehlersBehandlung liegt vor, wenn der Unternehmer seine Ausgangsumsätze irrtümlich als umsatzsteuerpflichtig angesehen und deshalb Vorsteuer in Anspruch genommen hat. Berichtigt er sowohl seine Ausgangsrechnungen als auch seinen Vorsteuerabzug, kommt es zu einer [i]Korrigierte Rechnung wirkt nicht zurückZinsnachzahlung, weil sich die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bereits im Jahr des Leistungsempfangs auswirkt, die Berichtigung des Ausgangsumsatzes aber erst im Jahr der Berichtigung.
Nach Ansicht des BFH hat der Gesetzgeber gewollt, dass sich die Berichtigun...