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Offene Zweifelsfragen bei anschaffungsnahen Aufwendungen
Die OFD Rheinland hat zu offenen Zweifelsfragen bei anschaffungsnahen Aufwendungen i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung genommen:
Aufwendungen zur Beseitigung der Funktionsuntüchtigkeit oder zur Hebung des Standards sind zwar Anschaffungskosten, gleichwohl aber in die Prüfung der 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einzubeziehen.
Die 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf das Gebäude insgesamt zu beziehen und nicht auf die einzelnen Gebäudeteile . Bei Erwerb von mehreren Eigentumswohnungen in einem Gebäude bezieht sich die 15 %-Grenze hingegen auf die einzelne Eigentumswohnung.
Bei einer Sanierung in Raten zwecks Hebung des Standards, die erst nach Ablauf des Dreijahreszeitraums zu einer Überschreitung der 15 %-Grenze führt, sind die Aufwendungen als Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB z...