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Körperschaftsteuer | Bindung an die Feststellungen des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auch auf der Ebene der Gesellschafter
Das lässt sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen: (1) Bei der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos ist als Bestand zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres der bei der Kapitalgesellschaft festgestellte Endbestand des Teilbetrags i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1999 a. F. – sog. EK 04 – zugrunde zu legen. (2) Gegenüber der ausschüttenden Kapitalgesellschaft ergangene Feststellungsbescheide über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos sind auch für die Besteuerung des Gesellschafters bindend.