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Handwerkerleistungen: BFH entscheidet zum Anwendungszeitpunkt des Förderhöchstbetrags
[i]Wie FG Rheinland-Pfalz auch FG Münster, Beschluss 14. 12. 2009 - 10 V 4132/09 E NWB AAAAD-37463, sowie FG Niedersachsen, Urteil v. 2. 3. 2010 - 16 K 381/09 NWB JAAAD-43230 Das NWB RAAAD-38425, wonach die Verdoppelung des Höchstbetrags für die Berücksichtigung von Aufwendungen für Handwerkerleistungen von 600 € auf 1.200 € durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” v. (BGBl 2008 I S. 2896) erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2009 und nicht schon für 2008 gilt, wird nun doch vom BFH geprüft werden. Die Revision ist unter dem Aktenzeichen VI R 65/10 beim BFH anhängig.
Das Finanzgericht hatte die Revision zum BFH nicht zugelassen, weil kein Fall mit rechtsgrundsätzlicher Bedeutung vorgelegen habe. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hatte jetzt Erfolg. Der BFH hat nun zu entscheiden, ob die Gesetzesfassung bzw. die Anwendungsvorschriften so verstanden werden können, dass der höhere Betrag von 1.200 € bereits für das Jahr 2008 gewährt werden muss (vgl. hierzu NWB 11/2009 S. 763).
Betroffene Steuerpflichtige sollten gegen den Steuerbescheid für 2008 Einspruch einlegen und außerdem einen Antrag auf ...