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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 381/09 EFG 2010 S. 1202 Nr. 15

Gesetze: EStG § 35aEStG § 52 Abs. 50b Satz 5 KBVO § 1 Abs. 1 AO § 156 Abs. 1

Heraufsetzung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung nach §35a EStG erst mit Wirkung ab VZ 2009

Leitsatz

  1. Die sog. Kleinbetragsverordnung ist rechtswidrig, soweit sie Änderungen zum Vorteil des Stpfl. ausschließt. Die Regelung überschreitet die natürlichen Grenzen des Wortlauts der Ermächtigungsgrundlage in § 156 Abs. 1 AO.

  2. Die Heraufsetzung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG ist erst mit Wirkung ab VZ 2009 erfolgt. Das folgt aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes, insbesondere aus der Anwendungsregelung in § 52 Abs. 50b Satz 5 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1202 Nr. 15
JAAAD-43230

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.03.2010 - 16 K 381/09

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