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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 972

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse

Anna M. Nolte

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-51293 Das (BStBl 2010 I S. 140) die bestehenden Anwendungsregelungen zu § 35a EStG an die zum in Kraft getretenen Gesetzesänderungen und neuere BFH-Rechtsprechung angepasst.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Gesetzesänderungen zum 1. 1. 2009

[i]Zusammenfassung von FördertatbeständenDie Fördertatbestände des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und der haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen wurden zu einem Fördertatbestand zusammengefasst. Die Unterscheidung nach Pflegestufen ist weggefallen. Die Förderung der Handwerkerleistungen wurde verdoppelt. [i]Höchstsätze ab 2009Es gibt noch drei Fördergruppen: (1) geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Höchstbetrag 510 €/Jahr; (2) andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie haushaltsnahe Dienstleistungen: Höchstbetrag 4.000 €/Jahr; (3) Handwerkerleistungen: 1.200 €/Jahr.

Haushalt in einem Alten(wohn)heim, einem Pflegeheim oder einem Wohnstift

[i]Begünstigte AufwendungenDie Steuerermäßigungen können auch in einem Haushalt in einem Heim in Anspruch genommen werden. Neben den dort durchgeführten und individuell abgerechneten Leistungen gehören auch die Hausmeisterarbeiten, die Garte...

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