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Finanzierung gemischt genutzter Gebäude
Aktuelle Rechtsentwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten
[i]Schoor, NWB 36/2010 S. 2892Dient ein gemischt genutztes – mit Darlehensmitteln angeschafftes – Gebäude auch der nicht steuerbaren Selbstnutzung, sind die Darlehenszinsen prinzipiell nur anteilig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Der Steuerpflichtige kann allerdings ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnen. Will er so vorgehen und die Zinsen aus diesem Darlehen in vollem Umfang steuermindernd abziehen, muss er dem jeweils vermieteten bzw. eigenbetrieblich genutzten Gebäudeteil die darauf entfallenden Anschaffungskosten gesondert zuordnen und diese gesondert bezahlen. Gegenstand des folgenden Musterfalls ist die Erörterung von Möglichkeiten und Einschränkungen des Schuldzinsenabzugs, welche sich aus der jüngeren Rechtsprechung ergeben, sowie das Aufzeigen entsprechender Gestaltungsmöglichkeiten.
I. Anschaffungsfall
[i]Kreditfinanzierter Erwerb von gemischt genutztem GebäudeA betreibt eine Apotheke (Gewinnermittlung nach § 5 EStG). Anfang 2010 erwarb er in der Innenstadt von Mainz ein gemischt genutztes Gebäude zu folgendem Kaufpreis:
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Grund und Boden mit einer
Größe von 1.200 qm | 300.000 € | ||
Gebäude | 1.200.000
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