Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anwachsung einer KG auf Kommanditisten
Leitsatz
Die Vertretungsmacht des Geschäftsführers einer GmbH umfasst die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in deren Beteiligungsgesellschaften.
Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co KG, der zugleich Geschäftsführer der einzigen Kommanditistin in
der Rechtsform einer GmbH ist, bildet damit die Gesellschafterversammlung und kann, soweit er vom Selbstkontrahierungsverbot
befreit und von den GmbH-Gesellschaftern zu gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen autorisiert worden ist, mit
sofortiger Wirksamkeit den Austritt der Komplementär-GmbH mit der Folge des Anwachsens des Vermögens der KG auf die Kommanditistin
beschließen.
Wird die Kommanditistin hierdurch Alleineigentümerin der zuvor im Gesamthandseigentum der GmbH & Co. KG stehenden Grundstücke
und damit der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG verwirklicht, greift bezüglich dieses Erwerbsvorgangs die Steuerbefreiung
nach § 6 Abs. 2 GrEStG ein.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2113 Nr. 24 GmbHR 2010 S. 1173 Nr. 21 DAAAD-51196
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.06.2010 - 7 K 2019/08 GE
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