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Einkommensteuer | Höhe der Betriebseinnahme bei verbilligtem Abschluss eigener Versicherungen durch selbständigen Versicherungsvertreter
(1) Hat ein selbständiger Versicherungsvertreter das Recht, auf Antrag vom Versicherungsunternehmen anstelle einer Provision vergünstigte Tarife beim Abschluss eigener Sach- und Lebensversicherungen zu erhalten, die nur den Angestellten und den freien Versicherungsvertretern des Versicherungsunternehmens gewährt werden (sog. Haustarif), so führt die Ausübung dieses Wahlrechts als geldwerter Vorteil zu einer steuerpflichtigen Betriebseinnahme in Höhe der Differenz zwischen dem Haus- und dem günstigstem Kundentarif. (2) Der Umstand, dass § 8 Abs. 3 EStG (pauschaler Abschlag auf den Endpreis von 4 %, Rabattfreibetrag in den Streitjahren 1998 bis 2001 2.400 DM, ab 2002 1.224 €, heute 1.080 €) auf Arbeitnehmer beschränkt ist und z. B. selbständige Versicherungsvertreter nicht umfasst, i...