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Aktuelle Anwendungsfragen der equity-Bewertung
Keine notwendige Korrespondenz von Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital?
Die Folgebewertung at equity zielt insbesondere auf die Fortschreibung des Anteils des Investors am buchmäßigen Nettovermögen ab. Der equity-Wert spiegelt u. a. als eigenständiger Vermögenswert (i. S. eines Bruttoausweises) den anteiligen Anspruch des Investors am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens wider.
Im Rahmen der Folgebewertung erhöht oder verringert sich der Ansatz des assoziierten Unternehmens in der Bilanz des Investors entsprechend seinem Anteil am positiven oder negativen Gesamtergebnis des assoziierten Unternehmens.
In den methodischen Vorgaben von IAS 28 wird die Erfassung von Transaktionen im Zuge der Fortführung des equity-Anteils nicht angesprochen, die unmittelbar das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens betreffen.
Als wesentliche Folge des aktuellen Überarbeitungsprogramms der IFRS ergibt sich auch die Notwendigkeit zahlreicher Anpassungen (sog. consequential amendments) an Standards, die aktuell gar nicht auf dem „Work plan for IFRSs” stehen. Für die Adressaten der Rechnungslegung folgt daher die Notwendigkeit zur (aufwendigen) Nachhaltung einer Vielzahl von Einzeländerungen....