Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau
Nach dem sind bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau im Rahmen einer bestehenden Ehegemeinschaft weder die Bedürftigkeit noch die sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen.
Im Fall des Auslandsehegatten fungiert der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG als Ersatz für das dem Ehepaar verwehrte Ehegattensplitting. Auch beim Ehegattensplitting wird weder die Bedürftigkeit noch die Erwerbsobliegenheit des Ehegatten geprüft.