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Umwandlungssteuer | Sacheinlage durch Aufgeld bei Bargründung
Nach dem kann eine Sacheinlage gem. § 20 UmwStG 1995 auch vorliegen, wenn bei einer Bargründung oder -kapitalerhöhung der Gesellschafter zusätzlich zu der Bareinlage die Verpflichtung übernimmt, als Aufgeld (Agio) einen Mitunternehmeranteil in die Kapitalgesellschaft einzubringen.
Die Entscheidung eröffnet, wenn die [i]Werner, NWB 34/2010 S. 2717Finanzverwaltung sie zum aktuellen Umwandlungssteuerrecht allgemein anwendet, eine zusätzliche „unbürokratische” Form der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in Kapitalgesellschaften unter Inanspruchnahme des § 20 UmwStG. Es kann zivilrechtlich eine Bargründung (oder entsprechend eine Kapitalerhöhung) erfolgen und vereinbarungsgemäß als Aufgeld der Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil übertragen und in die Kapitalrücklage überführ...