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Neuerungen bei der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen
Anmerkungen zur IDW Stellungnahme IDW RS HFA 21
Der HFA des IDW hat am die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten der Rechnungslegung Spenden sammelnder Organisationen (IDW RS HFA 21) verabschiedet. Im Folgenden wird erläutert, welche Änderungen der Standard gegenüber der Vorgängerverlautbarung IDW HFA 4/1995 aufweist und welche Bedeutung diese für die Spenden sammelnden Organisationen haben.
I. Anwendungsbereich
Spenden sammelnde Organisationen sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Tätigkeit ganz oder teilweise darauf ausgerichtet ist, Geldmittel, Sachmittel sowie Arbeitsleistungen und/oder Dienstleistungen als freigiebige [i]Kriterium: keine GegenleistungZuwendungen – ohne Gegenleistung – entgegenzunehmen und diese für die durch ihre Satzung bestimmten Förderzwecke einzusetzen. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch verwendet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Begriff Spende. Steuerlich wird der Begriff der Zuwendung verwendet. Spenden sammelnde Organisationen können ihrer Rechtsform nach juristische Personen des privaten Rechts, beispielsweise eingetragene Vereine, Stiftungen, Kapitalgesellschaften, aber auch Stiftungen des öffentlichen Rechts sein.
Die Rechnungslegung von Spenden sammelnden ...