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Niedersächsisches FG Urteil v. - 1 K 141/09

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 12

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen trotz Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formvorschriften

Leitsatz

  1. Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.

  2. Beachten die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse nicht, spricht das zwar gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung, muss im Einzelfall aber nicht zwingend dazu führen, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen.

  3. Fehlt es einem Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen an der wegen Minderjährigkeit eines der Vertragspartner erforderlichen Mitwirkung eines Ergänzungspflegers, ist das ein Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit des Vertrages. Entsprechen Gestaltung und Durchführung des Vertrages ansonsten aber dem zwischen Fremden Üblichen und wirken die Vertragsbeteiligten nach Erkennen der Unwirksamkeit des Vertrages zeitnah auf die Genehmigung eines Ergänzungspflegers hin, so ist der Vertrag steuerlich anzuerkennen.

Fundstelle(n):
DB 2010 S. 2313 Nr. 42
GAAAD-48811

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Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.12.2009 - 1 K 141/09

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