Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen
nahen Angehörigen trotz Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formvorschriften
Leitsatz
Zur steuerrechtlichen
Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.
Beachten die Vertragsbeteiligten
zivilrechtliche Formerfordernisse nicht, spricht das zwar gegen die
Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung, muss im Einzelfall aber nicht
zwingend dazu führen, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht
anzuerkennen.
Fehlt es einem Darlehensvertrag
zwischen nahen Angehörigen an der wegen Minderjährigkeit eines der
Vertragspartner erforderlichen Mitwirkung eines Ergänzungspflegers, ist
das ein Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit des Vertrages. Entsprechen
Gestaltung und Durchführung des Vertrages ansonsten aber dem zwischen
Fremden Üblichen und wirken die Vertragsbeteiligten nach Erkennen der
Unwirksamkeit des Vertrages zeitnah auf die Genehmigung eines
Ergänzungspflegers hin, so ist der Vertrag steuerlich anzuerkennen.
Fundstelle(n): DB 2010 S. 2313 Nr. 42 GAAAD-48811
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Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.12.2009 - 1 K 141/09
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