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Missverhältnis von Insolvenzrecht und Steuerrecht beim Rangrücktritt
Jüngere Entwicklungen im GmbH-Eigenkapital-ersatzrecht
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG v. , BGBl 2008 I S. 2026) hatte primär zivilrechtliche Auswirkungen. Diese beschränken sich allerdings nicht auf das GmbH-Recht, sondern greifen auch in andere Materien, z. B. das Insolvenzrecht, ein. Das Insolvenzrecht wiederum hat – wie auch das GmbH-Recht – Berührungspunkte zum Steuerrecht. Dies gilt für den Bereich der GmbH insbesondere bei Fragen ihrer Finanzierung durch den Gesellschafter. Neben der Frage, inwieweit von den Gesellschaftern gewährte Darlehen zu nachträglichen Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung und damit zu einer Berücksichtigung im Rahmen des § 17 EStG führen, spielt das Steuerrecht eine Rolle bei Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Insolvenz getroffen werden. Insbesondere gilt dies für den Rangrücktritt des Gesellschafters, mit dem dieser mit seinen Forderungen im Rang gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaft zurücktritt, um das Entstehen eines Insolvenzgrunds zu vermeiden oder einen vorhandenen zu beseitigen. Diese insolvenzrechtliche Komponente begegnet auf steuerrechtlicher Ebene dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG. Dieses Spannungsfeld kann dazu führen, dass eine insolvenzrechtlich sinnvolle ...