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Die Jahresgrenzbetragsregelung für Kindergeld ist verfassungsgemäß
BVerfG-Beschluss zur Fallbeilwirkung
[i]BVerfG, Beschluss v. 27. 7. 2010 - 2 BvR 2122/09 NWB VAAAD-48203 Angesichts der Vielzahl der vom Kindergeld betroffenen Personen gibt es immer wieder Fälle, in denen das Kindergeld versagt wird, obwohl der Jahresgrenzbetrag nur geringfügig überschritten ist. Die betroffenen Kindergeldberechtigten empfinden die vollständige Versagung des Kindergelds als ungerecht und beziehen sich dazu immer wieder auf das NWB NAAAC-16425, in welchem das Gericht die Fallbeil-Wirkung des Jahresgrenzbetrags für verfassungswidrig gehalten hat. Das BVerfG hat nun mit Beschluss v. - 2 BvR 2122/09 endgültig klargestellt, dass die Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrags als Freigrenze nicht verfassungswidrig ist.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www. nwb.de) ist unter der DokID NWB JAAAA-57071 der infoCenter-Beitrag „Kindergeld” aufrufbar.
I. Ausgangsfall
[i]Geringfügige Überschreitung des JahresgrenzbetragsIm Ausgangsfall war dem Kindergeldberechtigten das Kindergeld versagt worden, weil die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag geringfügig – um 4,34 € – überschritten hatten. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wurde die Klage vom