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Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Für bestimmte Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 UStG. Ist zweifelhaft, ob der ausländische Unternehmer ein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. des § 13b Abs. 7 Satz 1 UStG ist, schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nur dann nicht, wenn ihm der leistende Unternehmer durch eine Bescheinigung des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen FA nachweist, dass er kein im Ausland ansässiger Unternehmer i. S. des § 13b Abs. 7 Satz 1 UStG ist. Die Bescheinigung hat der leistende Unternehmer bei dem für ihn zuständigen FA zu beantragen. Soweit erforderlich, hat er hierbei in geeigneter Weise darzulegen, dass er im Inland ansässig ist.
Mit IV D 3 – S 7279/10/10002 wird für die...BStBl I S. 629