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Umsatzsteuerpflicht bei Veräußerung eines geerbten Wirtschaftsguts
Der BFH stellte fest, dass die Veräußerung eines zum Unternehmensvermögen des Erblassers gehörenden Gegenstands durch den Erben eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung i. S. des § 1 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist ( NWB CAAAD-44132). Im vorliegenden Fall gehörte ein Pkw zum Sonderbetriebsvermögen des Erblassers bei einer GbR, weil er diesen Pkw der GbR vermietete. Der Erblasser hatte aus den Anschaffungskosten des Pkw den Vorsteuerabzug geltend gemacht. Nach seinem Tod verkauften seine Erben den Pkw. Der BFH wertete diesen Verkauf als eine steuerpflichtige Lieferung, weil die Erben in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht in die steuerrechtliche Position des Erblassers einrücken. Insofern rechnete der BFH den Erben als Rechtsnachfolgern die Unternehmereigenscha...