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BVerfG 23.06.2010 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09, NWB 34/2010 S. 2689

Strafrecht | Höhere Hürden für Managerhaftung wegen Untreue

Zum Nachweis einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht im Rahmen des Untreuetatbestands (§ 266 Abs. 1 StGB) muss dem Beschuldigten ein Schaden in konkreter Höhe vorgeworfen werden können. Die Annahme eines Vermögensnachteils unter Zurückgreifen auf einen sog. Gefährdungsschaden trägt eine Verurteilung nicht, wenn dieser nicht in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise nach anerkannten Bewertungsverfahren und -maßstäben festgestellt worden ist. Grundsätzlich sind die Strafnorm und deren Handhabung aber mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) vereinbar. Das Gericht hat auch die Strafbarkeit von Managern wegen des Führens schwarzer Kassen, der unberechtigten Zahlung von Sonderprämien an Angestellte sowie der Vergabe von ungesicherten Krediten als Untreue allgemein bestätigt.

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