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Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots durch den BFH
Das BMF nimmt Stellung zum Beschluss des Großen Senats des BFH , wonach das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 EStG bei gemischten Aufwendungen grundsätzlich nicht gilt. Der BFH hatte die Flugkosten bei einer beruflich und privat veranlassten Reise im Verhältnis der beruflichen Zeitanteile zur gesamten Reisedauer zugelassen.
Das BMF erkennt die geänderte Rechtsprechung des BFH an, auch die Nachfolgeentscheidungen zu gemischt-veranlassten Fortbildungen und gemischt-veranlassten Gruppenreisen , und erläutert die Rechtsprechung durch verschiedene Beispiele.
Die Einzelheiten des BMF-Schreibens wird Kolbe in einem der nächsten Hefte vorstellen.
Kolbe, Abschied vom Aufteilungsverbot bei gemischt veranlassten Aufwendungen, BBK 5/2010 ...