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Bilanzierung | Behandlung der sog. Wertpapierleihe
Ein Wertpapierleihgeschäft ist bilanzsteuerrechtlich von einem echten Wertpapierpensionsgeschäft zu unterscheiden. Bei einem echten Wertpapierpensionsgeschäft werden Wertpapiere entgeltlich mit der Verpflichtung übertragen, dass der Erwerber (Pensionsnehmer) die Wertpapiere zu einem bestimmten oder vom Veräußerer (Pensionsgeber) noch zu bestimmenden Zeitpunkt auf ihn zurück überträgt. In diesem Fall sind die übertragenen Wertpapiere ununterbrochen in der Bilanz des Pensionsgebers auszuweisen. Für Wertpapierleihgeschäfte ist keine besondere handelsrechtliche Regelung vorgesehen, so dass die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gelten. Bilanzsteuerrechtlich ist ein Wertpapierleihgeschäft deshalb nach der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. wie folgt zu behandel...