Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Anrechnung übertariflicher Leistungen bei Tariflohnerhöhungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-47652 Zwischen den Arbeitsvertragsparteien kommt es häufig zum Streit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitteilt, dass sich nach einer Tariflohnerhöhung die übertarifliche Zulage des Arbeitnehmers verringert oder dass sie ganz entfällt. Das Bundesarbeitsgericht stellt in solchen Fällen zwar grundsätzlich auf den Einzelfall ab, hat aber einige Leitsätze aufgestellt, auf die regelmäßig zurückgegriffen wird.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie unter NWB 32/2010 S. 2546
Anrechnung bei Verwendung einer Anrechnungsklausel
[i]Anrechnungen bei Verwendung einer entsprechenden Klausel zulässigDie grundsätzliche Möglichkeit einer Anrechnung übertariflicher Leistungen auf Tariflohnerhöhungen ist allgemein anerkannt. Keine Probleme bereitet eine solche Anrechnung, wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Anrechnungsklausel enthält. Enthält der Arbeitsvertrag eine solche Klausel, können alle sachgrundlos gezahlten, übertariflichen Zulagen bei zukünftigen Tariflohnerhöhungen angerechnet werden. Sachgrundlos ist die Zulage dann, wenn sie im Arbeitsvertrag nicht gesondert begründet wird und sich ein solcher Sachgrund auch nicht durch Auslegung dem Arbeitsvertrag entnehmen lässt, z. B. weil sie Leistungs-, Erschwernis- oder Fami...