Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs
BFH billigt Gestaltung zur Vermeidung von Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die zinslose Stundung eines (noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanteilanspruchs ist keine freigebige Zuwendung von ersparten Zinsen. Mit dieser Entscheidung hat der BFH eine Gestaltung gebilligt, mit der steuerliche Nachteile des sog. Berliner Testaments zumindest teilweise vermieden werden können.
Berliner Testament und Stundung eines Pflichtteilsanspruchs
Die Eltern der Klägerin hatten sich durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und zugleich bestimmt, dass ihre Tochter nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten den gesamten Nachlass erhalten solle (sog. Berliner Testament). Zunächst verstarb der Vater, die Mutter erbte sein gesamtes Vermögen. In einem nach dem Tod des Vaters mit der Mutter geschlossenen Vertrag stundete die Klägerin der Mutter ihren Pflichtteilsanspruch zinslos bis zu deren Tod. Die Finanzverwaltung stellte sich auf den Standpunkt, dass sie dadurch der Mutter ohne Gegenleistung Zinsen erspart habe, die als freigebige Zuwendung schenkungsteuerpflichtig seien und setzte nach deren Tod 22.990 € Schenkungsteuer fest.
BFH billigt Gestaltung
Zu Unrecht, wie der BFH nun entschied. Zwar handle es sich bei einer zinslose...