Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Anrechnung übertariflicher Leistungen bei Tariflohnerhöhungen
Handlungsoption für maßvolle Personalkosten: Wegfall von Zulagen
Nicht selten kommt es zwischen den Arbeitsvertragsparteien zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohn des Arbeitnehmers. Viele dieser Streitigkeiten betreffen das Thema Anrechnung übertariflicher Lohnbestandteile bei Tariflohnerhöhungen. Die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (zuletzt NWB PAAAD-33975) stellt zwar grundsätzlich immer auf den Einzelfall ab, legt aber dieselben Maßstäbe für die Frage der Zulässigkeit einer Anrechnung zugrunde. Dieser Beitrag erörtert die Zulässigkeit einer Anrechnung übertariflicher Lohnbestandteile bei Tariflohnerhöhungen und geht kritisch auf die hierzu ergangene Rechtsprechung ein.
I. Anrechnung bei Verwendung einer Anrechnungsklausel
[i]Anrechnungen bei Verwendung einer entsprechenden Klausel zulässigIn Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass bei Verwendung von Anrechnungsklauseln im Arbeitsvertrag übertarifliche Lohnbestandteile bei einer Tariflohnerhöhung angerechnet werden dürfen, das Effektiveinkommen des Arbeitnehmers steigt also nicht im vollen Umfang der Tariferhöhung. Dies gilt für alle übertariflichen Leistungen, die nicht durch einen besonderen Sachgrund ausdrücklich im Arbeitsvertrag gerechtfertigt sind, z. B. be...