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NWB Nr. 32 vom Seite 2522

Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke – nur wenig hilfreich

Dr. Johannes R. Nebe

Trotz anhängiger Revision kein Ruhen des Verfahrens

[i]Mustereinspruch aufrufbar unter NWB NAAAC-90466Reichweite und Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO sind noch nicht abschließend geklärt (vgl. z. B. Lauscher, NWB 33/2009 S. 2550; Nebe, Stbg 11/2009 S. 494; ders., NWB 6/2010 S. 401). Trotzdem lehnt es die Finanzverwaltung teilweise ab, entsprechende Muster-Einsprüche ruhen zu lassen. Und dies, obwohl aufgrund des beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens (Az. beim BFH: III R 39/08), dem sowohl das BMF wie auch das Niedersächsische Finanzministerium beigetreten sind, die Voraussetzungen des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (anhängiges Verfahren beim BFH) gegeben und zusätzlich sogar die Voraussetzungen des § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (Zweckmäßigkeit) erfüllt sind (vgl. z. B. Nebe, Stbg 11/2009, S. 494; ders., Stbg 7/2010 S. 293). [i]BMF, Schreiben v. 27. 5. 2010 NWB FAAAD-46367Seit kurzem berufen sich Teile der Finanzverwaltung auf ein – nicht im Bundessteuerblatt veröffentlichtes – NWB FAAAD-46367 und behaupten, dass damit die Rechtsschutzinteressen der Steuerpflichtigen für die Frage der Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke gewahrt seien. Dies ist leider nicht der Fall.

BMF-Schreiben wahrt Rechtss...

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Wirksamkeit der Vorläufigkeitsvermerke – BMF-Schreiben v. 27. 5. 2010 nur wenig hilfreich

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