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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 2102/06

Gesetze: ZK Art. 29 Abs. 3 Buchst.a ZK Art. 32 Abs. 4 ZK Art. 33 ZK Art. 236 EWGV 2913/92 Art. 29 EWGV 2913/92 Art. 32 Abs. 4 EWGV 2913/92 Art. 33 EWGV 2913/92 Art. 236

Bei ausländischer Auktion gezahltes Auktionsaufgeld als Bestandteil des Zollwerts

Leitsatz

Das bei einer Auktion in der Schweiz an den Auktionator gezahlte Aufgeld ist keine „Einkaufsprovision” i. S. d. Art. 32 Abs. 4 Zollkodex, sondern gehört zum Zollwert des ersteigerten Gegenstandes, wenn das Aufgeld von jedem Ersteigerer unabhängig davon zu bezahlen ist, ob dieser dem Auktionshaus noch einen zusätzlichen Auktionsauftrag erteilt oder persönlich im Saal mitgeboten hat, und wenn aus den Auktionsbedingungen nicht zu ersehen ist, dass das Aufgeld für eine dem Ersteigerer gegenüber in dessen besonderem Auftrag zu erbringende Leistung gezahlt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAD-47597

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG des Saarlandes, Urteil v. 23.02.2010 - 2 K 2102/06

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