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Musterverfahren zur rückwirkenden Einschränkung des Grundsteuer-Erlasses bei Mietausfall
[i]Eisele, Erlass der Grundsteuer bei wesentlicher Ertragsminderung, NWB 29/2009 S. 2231Im Jahr 2009 schränkte der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Grundsteuernachlasses wegen ausbleibender Mieteinahmen rückwirkend für 2008 ein. Von Beginn an äußerten Experten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gesetzesänderung. Selbst die Bundesregierung äußerte sich im Gesetzgebungsverfahren in einer Stellungnahme an den Bundesrat (BT-Drucks. 16/10494) wie folgt: „Das vorgesehene rückwirkende Inkrafttreten der Regelung ab dem Kalenderjahr 2008 ist verfassungsrechtlich bedenklich.”
[i]Az. beim BFH: II R 36/10Inzwischen ist unter dem Aktenzeichen II R 36/10 ein Revisionsverfahren vor dem BFH anhängig (Vorinstanz: NWB TAAAD-45253). Vermieter, denen unter Verweis auf die neue Gesetzeslage ein Nachlass der Grundsteuer verweigert wurde, können unter Berufung auf das Musterverfahren Einspruch einlegen und Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen.
Nach neuem Recht prüfen die zuständigen Behörden (in Berlin, Bremen und Hamburg das Finanzamt, ansonsten die Gemeinde) zweistufig. Bei einem Ausfall von mehr als 50 % (bis 2007: 25 %) der Mieteinnahmen wird die Grundsteuer in Höhe von 25 % erlasse...