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Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-47445 Die Änderungen im Rahmen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes führen die zum in Kraft getretene Reform des KraftStG fort. Die Besteuerung von Pkw war auf eine CO 2-orientierte Besteuerung umgestellt worden. Daneben waren die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen worden.
Ausführlicher Beitrag s. NWB 31/2010 S. 2455
CO 2-orientierte Besteuerung von Pkw: [i]Keine CO 2-orientierte Besteuerung für Elektro-Pkw, Trikes und Quads Ausschließlich durch Elektromotor angetriebene Pkw (Elektro-Pkw) haben weder Hubraum, noch verursacht ihr Betrieb unmittelbar den Ausstoß von Kohlendioxid. Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung von § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG klargestellt, dass diese Fahrzeuge nicht der CO 2-orientierten Besteuerung unterliegen. Nach Ablauf der fünfjährigen Steuerbefreiung werden Elektro-Pkw – wie gehabt – nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Hubkolbenmotoren (Trikes und Quads) gehören aus Sicht des KraftStG zur Fahrzeugart Pkw und unterliegen der CO 2-orientierten Besteuerung. Verkehrsrechtlich gehören sie nicht zur Fahrzeugklasse M (Pkw), für sie werden CO 2-Werte nicht ermittelt und entsprechen...