Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neuen gesetzlichen Regelungen zur „E-Bilanz” – § 5b EStG und § 60 EStDV
Kritische Würdigung der Meldepflicht ab 2011
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
Ende 2008 hat der Gesetzgeber mit dem „Steuerbürokratieabbaugesetz” die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, [i]Elektronische Meldepflicht der Bilanz und GuV ab 2011dass die Unternehmen die Daten der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzverwaltung melden müssen. Bislang ist den neuen Regelungen in § 5b EStG und § 60 EStDV zur „E-Bilanz” in der Fachliteratur kaum Beachtung geschenkt worden. Nichtsdestotrotz markieren die neuen Vorschriften eine Zäsur in dem Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Fiskus.
Für die [i]Erheblicher Umstellungsaufwand für die UnternehmenSteuerpflichtigen sind die neuen Regelungen mit zusätzlichen Erschwernissen und Bürokratielasten verbunden. Hinzukommt eine massive Zeitnot, da die elektronische Einreichung auch (teure) Anpassungen der Buchhaltungs- und ERP-Software der Steuerpflichtigen verlangen wird – die genauen gesetzlichen Vorstellungen über die standardisierte Übermittlung im Wege einer Rechtsverordnung stehen aber immer noch aus.
Aber auch [i]§ 5b EStG, NWB WAAAD-31083sonst steht das „Steuerbürokratieabbaugesetz” den anderen Gesetzen der letzten Jahre in punkto „Fehler und Ungenauigkeiten” in nichts nach. Die gesamte Entwicklung ist ein weitere...