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BBK Nr. 15 vom Seite 687

Offenlegungspraxis im Mittelstand seit dem EHUG

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 703Mit Einführung des EHUG hat sich das Publizitätsverhalten mittelständischer Unternehmen gravierend verändert. Die Publizitätsquoten von Jahresabschlüssen steigen deutlich, so dass die Publizitätspolitik an Bedeutung gewinnt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in BBK 15/2010 S. 703.

I. Publizitätsvorschriften nach HGB

In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße müssen die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften die folgenden Unterlagen [i]Offenlegungserleichterungen nach Größenklassenpublizieren:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unterlagen
Kleine KapGes
Mittelgroße KapGes
Große KapGes
Bilanz
verkürzte Bilanz
verkürzte Bilanz
keine Erleichterung
GuV
keine Offenlegung vorgeschrieben
verkürzte GuV
keine Erleichterung
Anhang
verkürzter Anhang
verkürzter Anhang
keine Erleichterung
Lagebericht
nicht erforderlich
keine Erleichterung
keine Erleichterung
Bestätigungsvermerk
nicht erforderlich
keine Erleichterung
keine Erleichterung
Beschluss über Ergebnisverwendung
nicht erforderlich
erforderlich (ggf. Erleichterung für GmbH)
Bericht des Aufsichtsrats
nicht erforderlich
erforderlich
erforderlich

II. Publizitätsvorschriften nach PublG

Vom PublG werden insbesondere große Unternehmen erfasst, da die Größenmerkmale nach § 1 Abs. 1 PublG deutlich über den Untergrenzen für [i]Anlage zur Bilanz statt GuV möglichgroße Kap...

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