Unterhaltspflicht des Kindesvaters
als eigene Einkünfte und Bezüge der Mutter (als Kind);
Zufluss
Leitsatz
1) Zu den Voraussetzungen eines
fiktiven Unterhaltsanspruchs gegen den Kindesvater nach § 1615l Abs. 2
BGB.
2) Ein im Einzelfall bestehender
fiktiver Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater nach § 1615l Abs. 2 BGB
ist bei der Ermittlung des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
für die Mutter (als Kind) jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen,
wenn die Mittel tatsächlich nicht zufließen und auf diese auch nicht
verzichtet wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EStB 2010 S. 463 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2010 S. 2355 StBW 2010 S. 918 Nr. 20 OAAAD-46351
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Finanzgericht Münster, Urteil v. 17.06.2010 - 11 K 2790/09 Kg
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