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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 123/11 EFG 2011 S. 1909 Nr. 21

Gesetze: EStG § 63, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen nicht verheirateten Kindes mit eigenem Kind

Leitsatz

  1. Zur Berechnung der Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen Kindes, das selbst ein eigenes Kind hat, aber nicht verheiratet ist.

  2. Befand sich das Kind im gesamten Kalenderjahr in Berufsausbildung bzw. in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, ist das gesamte im Kalenderjahr erzielte Einkommen einschließlich der Bezüge zu berücksichtigen.

  3. Einkünfte und Bezüge des Kindesvaters sind bei Berechnung der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht zu berücksichtigen, wenn der Kindesvater der Kindesmutter gegenüber (Tochter der Klägerin) nicht unterhaltsverpflichtet ist.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1909 Nr. 21
EAAAD-90654

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 27.06.2011 - 16 K 123/11

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