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Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses jedenfalls dann verlangen, wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen. Dieser hat dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen (§ 40 Abs. 2 BetrVG; NWB VAAAD-43278).