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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestimmt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber melden und auch nachweisen. In der Praxis führt diese Verpflichtung oft zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nachfolgend werden das Entgeltfortzahlungsverfahren und die möglichen Komplikationen beschrieben.
I. Gesetzlich geforderte Anzeige- und Nachweispflichten
1. Mitteilung
[i]MitteilungspflichtDas Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Anzeige- und Nachweispflichten eines Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit (§ 5 Abs. 1 EFZG). Danach ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber [i]Vgl. zu Fragen der betrieblichen Wiedereingliederung nach Krankheit Hold/Kleinsorge, NWB 21/2010 S. 1692
die Arbeitsunfähigkeit und
deren voraussichtliche Dauer
unverzüglich mitzuteilen.
Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit also dann benachrichtigen, wenn er von seiner S. 2325 [i]Anzeige spätestens am Tag nach Ausstellen der AU-BescheinigungArbeitsunfähigkeit Kenntnis hat. In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für seinen Arbeitgeber vom behandelnden Arzt erhält. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeits...