Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 29 vom Seite 2295

Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto nicht nach § 8b Abs. 1 KStG steuerbefreit

BFH klärt Behandlung von Einlagenrückgewähr

Jens Intemann

[i]BFH, Urteil v. 28. 10. 2009 - I R 116/08 NWB JAAAD-37058 Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG führen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG grds. nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen, weil es sich hierbei um die Rückzahlung von Einlagen handelt. Denn im steuerlichen Einlagekonto werden die nicht in das Nennkapital einer Kapitalgesellschaft geleisteten Einlagen erfasst. Dagegen kann eine solche Einlagenrückgewähr im betrieblichen Bereich zu steuerpflichtigen Erträgen führen. Die steuerliche Behandlung auf der Ebene des (betrieblichen) Anteilseigners im Rahmen des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens ist umstritten. Nach einem NWB JAAAD-37058 unterliegen Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bei einem körperschaftsteuerpflichtigen Anteilseigner nicht der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG. Eine Steuerfreistellung kommt lediglich nach § 8b Abs. 2 KStG in Betracht. Ob diese Vorschrift unmittelbar eingreift, brauchte der BFH nicht zu entscheiden, da die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 KStG im Streitjahr 2001 noch nicht anzuwenden war.

I. Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen

1. Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen nach § 8b Abs. 1 KStG

[i]Systematische Neuausrichtung der Körperschaftbesteuerung durch das StSenkGDie Refor...BGBl 2000 I S. 1433

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 5
Online-Dokument

Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto nicht nach § 8b Abs. 1 KStG steuerbefreit

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen