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Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto nicht nach § 8b Abs. 1 KStG steuerbefreit
BFH klärt Behandlung von Einlagenrückgewähr
[i]BFH, Urteil v. 28. 10. 2009 - I R 116/08 NWB JAAAD-37058 Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG führen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG grds. nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen, weil es sich hierbei um die Rückzahlung von Einlagen handelt. Denn im steuerlichen Einlagekonto werden die nicht in das Nennkapital einer Kapitalgesellschaft geleisteten Einlagen erfasst. Dagegen kann eine solche Einlagenrückgewähr im betrieblichen Bereich zu steuerpflichtigen Erträgen führen. Die steuerliche Behandlung auf der Ebene des (betrieblichen) Anteilseigners im Rahmen des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens ist umstritten. Nach einem NWB JAAAD-37058 unterliegen Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bei einem körperschaftsteuerpflichtigen Anteilseigner nicht der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG. Eine Steuerfreistellung kommt lediglich nach § 8b Abs. 2 KStG in Betracht. Ob diese Vorschrift unmittelbar eingreift, brauchte der BFH nicht zu entscheiden, da die Steuerfreistellung des § 8b Abs. 2 KStG im Streitjahr 2001 noch nicht anzuwenden war.
I. Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen
1. Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen nach § 8b Abs. 1 KStG
[i]Systematische Neuausrichtung der Körperschaftbesteuerung durch das StSenkGDie Refor...BGBl 2000 I S. 1433