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IWB Nr. 13 vom Seite 470

Grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten in der EU

[i]Einzelheiten unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/2010_06_inheritance_de.htm Die EU-Kommission möchte sich die Kenntnisse und Erfahrungen aller interessierten Kreise, die sich zu grenzüberschreitenden Erbschaftsteuerangelegenheiten äußern möchten, zunutze machen. Alle Betroffenen, seien es Bürger, Unternehmen, Mitgliedstaaten, Steuerbehörden, zwischenstaatliche Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbände, Steuerfachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, sind eingeladen, sich zum Thema zu äußern. Der Konsultationszeitraum hat am begonnen und endet am . [i]Konsultation bis zum 22.9.2010 möglichEs hat sich herausgestellt, dass grenzüberschreitende Erbschaftsteuerangelegenheiten für die EU-Bürger eine immer wichtigere Rolle spielen. Die Erbschaftsteuerregelungen der Mitgliedstaaten können in grenzüberschreitenden Fällen die EU-Bürger daran hindern, ihr Recht auf Freizügigkeit und auf ungehinderte grenzüberschreitende Tätigkeiten im Binnenmarkt vollständig in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang sind auch Schwierigkeiten für Kleinunternehmen beim Betriebsübergang im Fall des Todes des Eigentümers denkbar.

Die Kommission trägt...

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