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Pensionszusage: Ansatz des steuerlichen Teilwerts zur Prüfung der Finanzierbarkeit
Sagt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter eine Pension zu, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor, soweit die Pensionszusage für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Eine Pensionszusage ist nicht finanzierbar, wenn die Passivierung des Anwartschaftsbarwerts im Zeitpunkt der Zusage zur Überschuldung der Kapitalgesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne führt. Allerdings kann die Kapitalgesellschaft anstelle des Anwartschaftsbarwerts den handelsrechtlichen Teilwert ansetzen, wenn sie diesen nachweist. Liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der steuerliche Teilwert von dem handelsrechtlichen Teilwert abweicht, kann nach dem rkr. NWB IAAAD-39841 (EFG 2010 S. 807) auch der steuerliche Teilwert für die Prüfung de...