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Einordnung der Zinsen einer US-amerikanischen, vermögensverwaltend tätigen, nach deutschem Recht gewerblich geprägten Personengesellschaft aus der Anlage von Mietüberschüssen als Zinseinnahmen
(1) Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien sind keine Einkünfte „jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens” i. S. von Art. 6 Abs. 3 DBA-USA 1989 a. F. (2) Zinserträge, die von einer i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990 gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der unmittelbar oder mittelbar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen grundsätzlich als Zinseinnahmen i. S. von Art. 11 Abs. 1 DBA-USA 1989 a. F. der deutschen und nicht als gewerbliche Gewinne eines Unternehmens i. S. von Art. 7 Abs. 1 DBA-USA 1989 a. F. der US-amerikanischen Besteuerung (entgegen BStBl I S. 1076, Tz. 1.1.5.1; jetzt BStBl I S. 354, Tz. 2.2.1). (3) Für die Frage, ob ein Abkommen zur Vermeidung der D...