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Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen
Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen sind nicht allein deshalb als Herstellungskosten i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu werten, weil sie in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Mehrfamilienhauses stehen und im Vergleich zum Kaufpreis hoch sind oder gar ein Vielfaches des Kaufpreises ausmachen. Aus der Höhe der Aufwendungen im Verhältnis zum Kaufpreis lässt sich keine tatsächliche (widerlegbare) Vermutung für die Qualifikation als Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand ableiten, auch nicht aus Praktikabilitätserwägungen (Bezug: § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 EStG; § 255 Abs. 2 HGB).