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Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung
Besteht Streit über die Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung, so ist gem. rkr. Beschluss des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom – 3 V 1829/08 NWB DAAAD-27917 (EFG 2009 S. 1918) diese bei summarischer Prüfung nicht davon abhängig, dass der Unternehmer schon mit dem Antrag auf Bilanzberichtigung eine geänderte Bilanz einreicht (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG 2000; § 8 Abs. 1 Satz 3 KStG 2000; § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB).